Der Wasserzins wird für alle an das Leitungsnetz der WG Markt angeschlossenen Objekte entsprechend dem am Wasserzähler abgelesenen Verbrauch berechnet. Ist die Ermittlung des Verbrauches mittels Wasserzähler nicht möglich, so erfolgt die Verrechnung auf Basis von Pauschalen, die von der WG Markt festgelegt und dem Anschlusswerber bekanntgegeben werden. Die Zahl der verbrauchten Kubikmeter Wasser wird mit dem Tarifsatz multipliziert.
Hinzu kommen 10 % Umsatzsteuer.
Zur Ermittlung des Wasserzinses wird der Objekteigentümer jährlich vor dem Ende der Abrechnungsperiode von der Gemeinde aufgefordert, den Wasserzählerstand bekannt zu geben.
Bei unplausiblen Meldedaten ist das Kontrollorgan der Gemeinde berechtigt, den Zählerstand vor Ort persönlich abzulesen. Weitere Informationen zu Ihrem Wasserzähler finden Sie in der „Trinkwasserordnung“ im Bereich „Kundenservice“.